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Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW
Referat V A 4

Korinna Zeumer
Tel. 0211/61772-301 
korinna.zeumer(at)mwide.nrw.de

Ulrich Bohnen
Tel. 0211/61772-243
ulrich.bohnen(at)mwide.nrw.de

Projektträger ETN Forschungszentrum Jülich GmbH
Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13
52428 Jülich
Internet: www.etn.nrw

Für Bezirk: Düsseldorf

Frau Annette Ernst
Tel.: 0211/475-2369 E-Mail: annette.ernst@brd.nrw.de

Frau Dana Moritz
Tel.: 02461/690-694 E-Mail: d.moritz@fz-juelich.de

MWIDE NRW

50% für Unternehmen egal welcher Rechtsform

80% für gemeinnützige Vereine, Kommunen (bis zu 90% bei unausgeglichenen Haushalt)

90% für Hoch-schulen/Forschungs-/Wissenschaftseinrich-tungen

Overhead: 25% von Personalausgaben

Startnext Crowdfunding GmbH
Grundstraße 1
01326 Dresden

Zweigstelle
Startnext Lab
Ritterstraße 12-14
Hinterhof, Erdgeschoss
10969 Berlin

Geschäftsführer: Denis Bartelt
E-Mail: info@startnext.com
Tel: +49 30 609849460

Ansprechpersonen: https://www.wissenschaft-im-dialog.de

Das Ziel
Es gilt, gesellschaftliche Entwicklungen zu verstehen, bisher ungenutzte wissenschaftliche Potenziale zu aktivieren, innovative Technologien zu entwickeln, Entscheidungsgrundlagen für die Politik vorzubereiten und einen anderen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umgang beispielsweise mit Rohstoffen zu finden. Doch auch die Art des wissenschaftlichen Arbeitens muss neu gedacht werden: weg von der Forschung in disziplinären Schubladen, hin zu systemischen Ansätzen, zur Zusammenarbeit zwischen den Disziplinen, aber auch mit Gesellschaft und Politik, über Länder- und Kontinentalgrenzen hinweg und immer orientiert an den Fragen, die sich der Gesellschaft und den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen stellen.

Unsere Strategie
Wir unterstützen mit unseren Programmen junge Menschen, wissenschaftlichen Nachwuchs, brillante Forscher und transdisziplinäre Netzwerke, die sich mit Wissenschaft für Nachhaltigkeit beschäftigen.

Förderschwerpunkte

Bildung - Gesundheit - Gesundheit - Völkerverständigung - Wissenschaft

Bsp. Wissenschaft: Stadt - Land - Raum | Vernetzung und Vermittlung von Wissenschaft
Bsp. Gesellschaft: Zivilgesellschaft

Robert Bosch Stiftung GmbH
Heidehofstr. 31
70184 Stuttgart
Deutschland

Tel: 0711 46084-0
Fax: 0711 46084-940

Robert Bosch Stiftung GmbH
Repräsentanz Berlin
Französische Straße 32
10117 Berlin
Deutschland
Tel: 030 220025-0
Fax: 030 220025-300

ab. 01.08.18

6. Ausschreibung im Feb 2019!

11.12.18

bis

02.04.19

Horizont 2020 – Das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Laufzeit 2014-2020) ist das Hauptinstrument der Europäischen Union zur Förderung von Wissenschaft, technologischer Entwicklung und Innovation

Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft

Das Einzelziel Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft verfolgt das Ziel, eine effektive Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Gesellschaft aufzubauen. Neue Talente sollen für die Wissenschaft als mögliches Berufsfeld angesprochen werden und wissenschaftliche Exzellenz soll stärker mit sozialer Verantwortung verknüpft werden.

braucht EU-Partnerschaften (min. 3)

Ausnahmen u.a. bei Innovationen in KMU

Erstanlaufstelle ("Front Office")
www.hoizont2020.de
E-Mail: h2020@dlr.de
Hotline: 0228 3821-2020

Nationale Kontaktstelle (NKS) Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft

Randi Wallmichrath (Programmkoordination)
DLR Projektträger, EU-Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
0228 3821-1647
randi.wallmichrath@dlr.de
http://www.nks-wg.de
Katrin Schaarschmidt
DLR Projektträger, EU-Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
0228 3821-1382
katrin.schaarschmidt@dlr.de
http://www.nks-wg.de

BMVI

Die regulären Förderquoten für Antragsteller aus dem gewerblichen Bereich liegen zwischen 40 und 70 % (in Ausnahmefällen bis zu 80 %), wobei im Besonderen der Status als Startup/ KMU und/ oder eine weite Verbreitung der Ergebnisse (z.B. Open Source/ Open Data bzw. Publikation in Studien/ Vorträgen) neben der fachlichen Expertise des Projektes Anerkennung finden.

Für nicht-gewerbliche Antragsteller können höhere Förderquoten vergeben werden (z.B.eingetragene Vereine, Institute, Hochschulen, Kommunen, Gebietskörperschaften, Behörden, NGOs etc.), wobei hier ebenfalls ein angemessener Eigenanteil z.B. in Form von am Vorhaben mitarbeitender grundfinanzierter Mitarbeiter, der Einsatz von Grundausstattung, den Einsatz von Eigen- und/ oder Drittmitteln, etc. vorausgesetzt wird.

Ein Hinweis für Gründer: Wenn Sie sich gerade mit Ihrer Geschäftsidee in Gründung befinden, begrüßen wir dies im mFUND explizit. 

Im Rahmen der Forschungsinitiative mFUND fördert das BMVI seit 2016 Forschungs- und Entwicklungsprojekte rund um digitale datenbasierte Anwendungen für die Mobilität 4.0. Neben der finanziellen Förderung unterstützt der mFUND mit verschiedenen Veranstaltungsformaten die Vernetzung zwischen Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Forschung sowie den Zugang zum Datenportal mCLOUD.

Der mFUND unterstützt Gründer, Startups, Unternehmen, aber auch Behörden und Hochschulen. Fördernehmer zeichnen sich durch die Entwicklung digitaler Geschäftsideen aus, die auf Mobilitäts-, Geo- und Wetterdaten basieren. Es gibt zwei Förderlinien, die eine langfristige Förderung von Projekten erlauben –von der Idee bis zur Entwicklung eines Prototyps. Der mFUNDstellt bis 2020 Fördermittel in Höhe von 150 Millionen Euro bereit.

Der "Geschäftsbereich des BMVI" umfasst sämtliche Daten, welche sich in den aktuellen und kommenden Aktivitäten und Behörden des Ministeriums wiederfinden: z.B. die Bereiche Mobilität, Geo-, Satelliten-, Wetter- und Klimadaten; Luft-, Wasserstraßen- und Schifffahrt; Landverkehr und Straßenbau sowie Breitband, 5GBIM, IVS, Digitalisierung etc.

Schwerpunkte der Förderung sind die Themenfelder
– Datenzugang: Erschließung und Nutzbarmachung von bestehenden und zukünftigen Daten ,
– Datenbasierte Anwendungen: Entwicklung neuer Lösungsansätze und Weiterentwicklung bestehender Anwendungen auf Basis von Daten aus dem Kontext des BMVI,
– Daten-Governance: Erforschung der Voraussetzungen und Implikationen von Datenzugang und datenbasierten Anwendungen.

In Förderlinie 1 werden Projekte in der Konzeptionsphase mit maximal 100.000 Euro gefördert. Eine Bewerbung ist fortlaufend möglich. Die Laufzeit der eingereichten Projekte darf maximal 12 Monate betragen.

4. Förderaufruf

Für den vierten Förderaufruf können in folgenden drei Kategorien Projektvorschläge eingereicht werden:

  • Kategorie A: mFUND-Weiterentwicklung [Einreichungsfrist: 07.09.2018]
  • Kategorie B: Prioritätsthemen des 4. Förderaufrufs [Einreichungsfrist: 28.09.2018]
  • Kategorie C: Projektskizzen zu sonstigen relevanten Themen im Kontext der Förderrichtlinie Modernitätsfonds, die substanziell über bisherige mFUND-Forschungsvorhaben hinausgehen [Einreichungsfrist: 26.10.2018]

Für alle Kategorien beträgt die Förderobergrenze pro Projekt max. 3 Mio. Euro. Projektskizzen unter den Kategorien A und B werden vordringlich berücksichtigt.

Wie auch beim vergangenen Förderaufruf wird ein besonderer Fokus auf die Förderung von Startups gelegt. Projekte bzw. Konsortien sollen daher unter Miteinbeziehung von Startups, Spin-offs bzw. kleinen/mittleren Unternehmen konzipiert werden. Zudem wird die aktive Beteiligung von Behörden und Kommunen begrüßt.

Bei der Förderung wird – bezogen auf das jeweilige Gesamtvorhaben – in der Regel ein durchschnittlicher Eigenanteil von mindestens 25% der Gesamtkosten/-ausgaben vorausgesetzt.

Die mFUND-Fördernehmer sind angehalten, im Projekt entstehende Daten nach OpenData-Grundsätzen zur Verfügung zu stellen und in der mCLOUD des BMVI zu veröffentlichen.

Die Projekte sollen im zweiten Quartal 2019 starten.

Kompetenzzentrum Verbraucherforschung

(=Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW), dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Die Projekte werden mit maximal 32.580 € durch das MKW gefördert. Ein Eigenanteil von mindestens 10% ist durch den Antragsteller zu erbringen (mindestens 3.620 €). Bei dieser Berechnung wird von zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 36.200 € ausgegangen.

Mit der Förderung wettbewerblich ausgewählter Forschungsvorhaben soll ein Beitrag zur Entwicklung und Stärkung der Verbraucherforschung in Nordrhein-Westfalen geleistet werden. Zugleich möchten die Partner mit der Arbeit des KVF NRW eine Grundlage für wissensbasiertes verbraucher- und wirtschaftspolitisches Handeln schaffen. Deshalb sollen die Projektbeschreibungen die Relevanz für die Verbraucherforschung, den Verbraucherschutz oder verbraucherpolitisches Handeln besonders hervorheben.

Es können Mittel für eigenständige Projekte oder für die Antragsvorbereitung zur Einwerbung nationaler oder internationaler Drittmittel beantragt werden.

Zur Antragstellung können Beiträge aus allen für die Verbraucherforschung relevanten Fachrichtungen (bspw. Haushaltswissenschaften, Informatik, Marketing, Ökonomie, Ökotrophologie, Pflegewissenschaft, Politikwissenschaft, Psychologie, Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaft, etc.) eingereicht werden. Ein wichtiges Ziel der Förderung ist es, eine Zusammenarbeit über Disziplingrenzen hinweg zu ermöglichen. Deshalb sind auch interdisziplinäre Projekte willkommen.
Im Fokus stehen Vorhaben, die

  • innovative Beiträge zum Verbraucherverhalten bringen,
  • neue Erkenntnisse über die Informationsproblematik erarbeiten,
  • Ansätze für eine verbesserte Verbraucherarbeit und -bildung entwickeln,
  • das theoretische und methodische Fundament einer interdisziplinären und transdisziplinären Verbraucherforschung verbreitern.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außer-universitäre Forschungs-einrichtungen in NRW.

Der/die Projektleiter/in muss promoviert und Mitglied im Netzwerk Verbraucherforschung NRW sein. Die Mitgliedschaft im Netzwerk Verbraucherforschung NRW ist kostenlos, ein entsprechender Antrag kann hier gestellt und mit den übrigen Unterlagen eingereicht werden.

Nach Abschluss des Projekts muss der/die Zuwendungsempfänger/-in seine/ihre Forschungs-ergebnisse für den Wissenstransfer aufbereiten (CCL). Dazu sind drei Publikationen einzureichen:

  1. Working Papers des KVF NRW: mindestens 25.000 Zeichen und maximal 45.000 Zeichen (incl. Abstract, Literatur, Autorenhinweise).
  2. Fact Sheets des KVF NRW: maximal 7.500 Zeichen.
  3. Posterpräsentationen: eine Seite.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.
Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf, Telefon: +49 211 38 09-0

Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW | KVF NRW
E-Mail: verbraucherforschung@verbraucherzentrale.nrw
Internet: www.verbraucherforschung.nrw
Twitter (@kvf_nrw): www.twitter.com/kvf_nrwDas KVF

Horizon 2020

6. Gesellschaftliche Herausforderung

Beratung

Member of the German Aerospace Center (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
www.pt-dlr.de

Franziska Scherer
Tel.: +49 (0)228 3821 1701
Mail: franziska.scherer@dlr.de

Christa Engel
Tel.: +49 (0)228 3821 1695
Mail: christa.engel@dlr.de
Dominik Klinkenberg
Tel.: +49 (0)228 3821 2034
Mail: dominik.klinkenberg@dlr.de
Ivonne Küsters
Tel.: +49 (0)228 3821 2077
ivonne.kuesters@dlr.de

Saskia Heyde
Tel.: +49 (0)228 3821 3008
saskia.heyde@dlr.de

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW

Heimatscheck (2.000 €): Förderquote: 100%

Heimat-Zeugnis (min. 100.000 €)

Die Förderhöchstbeträge betragen bei Privaten 90 % und bei Kommunen 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

BMBF

Die Zuwendung für bis zu drei Jahre (Personal-, Sach- und Reisemittel)

Nicht gefördert werden Aufwendungen für technische Infrastrukturen.

Förderquote für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschafts-einrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen bis zu 100 %

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Gefördert werden herausragende Initiativen, die zur Vernetzung deutscher Akteure in Bildung, Forschung und Innovation (d. h. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Vertreterinnen und Vertreter von Wissenschafts- und Forschungsorganisationen sowie von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) im Ausland, zum Ausbau internationaler Partnerschaften und zum Auf- und Ausbau von Forschungskooperationen beitragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines Wettbewerbs.

Diese Initiativen sollen als Nuklei in den verschiedenen Zielländern deutsche Akteure und ihre internationalen Aktivitäten zur disziplinären und interdisziplinären Vernetzung anregen und somit die Basis für längerfristige Kooperationen begründen. Durch den Wettbewerb sollen auf diese Weise regionale Initiativen gefördert werden, mit dem Ziel, durch eine gestärkte internationale Kooperation einen Beitrag zu Exzellenz und Prosperität zu leisten. Als Nuklei sollen insbesondere bestehende Kooperationsbeziehungen fungieren, die im Zuge der Initiative weiter ausgebaut/profiliert und somit auf ein neues Qualitätsniveau gehoben werden. Dies beinhaltet die Einbindung zusätzlicher deutscher Partner im existierenden Themenfeld und/oder die Etablierung von zusätzlichen Themen mit dem Ziel der Steigerung der Interdisziplinarität und Diversifizierung der Exzellenz.

Dementsprechend sollen insbesondere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bzw. Institutionen und Netzwerke gefördert werden, die bereits eine relevante Kooperationshistorie vorweisen können.

Die Gewinner des Wettbewerbs erhalten ein Vernetzungsbudget, mit dem sie selbstständig eigene Maßnahmen und Projekte in von ihnen gewählten Ländern und Weltregionen umsetzen können. Diese sollen zur Vernetzung von internationalen Aktivitäten deutscher Akteure in Bildung, Forschung und Innovation und darüber zu einer besseren Sichtbarkeit deutschen Engagements anhand konkreter Ergebnisse beitragen.

Die Wettbewerbsgewinner sind in der Instrumentenwahl zur Ausgestaltung der Maßnahmen und Projekte frei. Denkbar sind Konferenzen, kleinere Forschungsprojekte, Forschungsplattformen, andere Forschungs- oder Innovationsnetzwerke oder Mobilitätsmaßnahmen. Die Definition soll durch die Wettbewerbsteilnehmer erfolgen, da sie am besten einschätzen können, welche Instrumente im Zielland bzw. in der Zielregion wirksam sind und auf bestehende Strukturen, Akteure und Konstellationen aufbauen können.

Die Förderung muss von Beginn mit einem geeigneten Evaluationskonzept hinterlegt sein. Im Fokus steht dabei die qualitative Bewertung der Effekte und übergreifenden Wirkungen, die durch die Förderung erzielt werden (z. B. Interdisziplinarität/Breite des Akteursspektrums, Intensität/Kontinuität der Aktivitäten, Einbindung von Wirtschaftsakteuren). Mithilfe einer internen begleitenden Evaluation sollen die Ausrichtung und Umsetzung der geförderten Vorhaben validiert und gegebenenfalls nachjustiert werden.

Die angestrebte Verwertung und projektspezifische Nachhaltigkeitsperspektive sind wichtige Kriterien für die Bewertung und Auswahl der Förderprojekte. Unter besonderen Umständen kann eine Ausbau- und Transferphase von 1 bis 2 Jahren nach Projektende (z. B. unter Einbeziehung von Vernetzungsbotschaftern/Multiplikatoren in der Zielregion) vom BMBF weiterfinanziert werden. Dies ist jedoch explizit als Zusatzoption zu verstehen und gegebenenfalls Gegenstand einer Laufzeitverlängerung/Aufstockung besonders vielversprechender Projekte. Unabhängig davon ist die Verwertung und Nachhaltigkeit der Ergebnisse aus der Hauptförderphase zu gewährleisten.

Die Vorhaben müssen geleitet sein von den fünf Zielen der Internationalisierungsstrategie:

(1) Exzellenz durch weltweite Kooperation stärken,

(2) Deutschlands Innovationskraft international entfalten,

(3) Bildung und Qualifizierung internationaler ausbauen,

(4) die globale Wissensgesellschaft gemeinsam mit Schwellen- und Entwicklungsländern gestalten und

(5) gemeinsam globale Herausforderungen bewältigen.

Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung und andere Institutionen) in Deutschland verlangt.

Die Antragsteller sollen eine erkennbare Bandbreite von Themen in der Aus- und Weiterbildung (vorzugsweise mit berufsqualifizierendem Schwerpunkt), Wissenschaft und Forschung sowie Innovation abbilden. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

EINSCHÄTZUNG

Einschätzung eher schwierig

in Bezug auf die bestehende Kooperationen (int.), Exzellenz, ...

Ich vermute, dass es eher technologieorientierte Verbünde gemeint sind, etwa internationale Kooperationen im Bereich Autonomes Fahren etc. Darauf weisst ja auch die Nennung von Unternehmen als Zuwendungsempfänger hin. Die Zivilgesellschaft wird nicht explizit genannt.

Grundsätzlich kann man aber mal gucken, denn Forschungsplattformen werden gefördert. In dem Fall bräuchten wir aber möglichst schon auch kleinere Projekte, mit denen geforscht werden soll. Ich würde erst einmal gucken ob es Partner gibt und erst dann mit dem Projektträger sprechen, welche Vorstellungen man denn dort hat. (Andreas)

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Internationalisierung von Bildung, Forschung und Innovation“
Steinplatz 1
10623 Berlin

Ansprechpartner:

Sebastian Abel
Telefon: 0 30/31 00 78-56 92
E-Mail: sebastian.abel@vdivde-it.de

Sebastian Weide
Telefon: 0 30/31 00 78-55 10
E-Mail: sebastian.weide@vdivde-it.de

Entwicklung digitaler Technologien 2019 bis 2022 (Rahmenprogramm)

https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Entwicklung-digitaler-Technologien-2019-bis-2022-Rahmenprogramm/15074/produktdetail.html?backToResults=true

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte im vorwettbewerblichen Bereich, die die Entwicklung digitaler Technologien zum Gegenstand haben.

Dieses Programm ist ein sogenanntes Rahmenprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten.

Das Programm zielt auf die Erreichung von Spitzenpositionen in der Entwicklung, beim Angebot und bei der Nutzung neuester Informations- und Kommunikationstechnologien. Mit dem Förderrahmen wird auch angestrebt, einen Beitrag zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unterschiedlichen Lebensumgebungen (urbane, kleinstädtische, ländliche Räume) durch prototypische Lösungen, die spezifische Defizite (z.B. bei Versorgung, Mobilität) ausgleichen sollen, zu leisten.

Die angestrebten Verbundprojekte sollen technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und Nutzbarkeit sowie gesellschaftliche Akzeptanz neuer, innovativer digitaler Technologien und Anwendungen demonstrieren.

Der Förderrahmen gliedert sich in die drei Schwerpunktbereiche „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“ (i.S.v. Ökonomiesystemen).

Das Spektrum der Fördervorhaben reicht von Methoden der künstlichen Intelligenz, Internet der Dinge, IT-Sicherheitstechnologien, Big Data, Hochleistungsrechnen, 3D-Druck über Industrie 4.0, intelligente Lebensumgebung, Service Robotik und Mobilitätsanwendungen zu Gesundheitsanwendungen und Building Information Modelling.

Zu den aktuellen Förderschwerpunkten gehören die Programme

  • „Trusted Cloud“ zur Entwicklung und Erprobung innovativer, sicherer und rechtskonformer Cloud Computing-Lösungen;
  • „IKT für Elektromobilität III: Einbindung von gewerblichen Elektrofahrzeugen in Logistik-, Energie- und Mobilitätsinfrastrukturen“;
  • „Autonomik für Industrie 4.0“, in dem zukunftsweisende Ansätze für intelligente Produktionstechnologien und intelligente Produkte aufgezeigt werden sollen;
  • „PAiCE - Digitale Technologien für die Wirtschaft“ zur Integration zukunftsweisender digitaler Technologien in industrielle Prozesse und Anwendungen;
  • „Smart Data“, das neue Technologien für die rechtskonforme und sichere Verwertung von Big Data in Wirtschaft und Gesellschaft entwickelt und erprobt;
  • „Smart Service Welt I“ zur Verknüpfung digitaler Anwendungsbereiche durch eine zielgerichtete, sichere Kombination von cyberphysischen Systemen, Datenmanagement-Technologien und offenen Diensteplattformen;
  • „Smart Service Welt II“ (ab 2017) mit der Erschließung neuer Anwendungsbereiche für digitale Dienste und Plattformen.

Zur Umsetzung des Programms werden Förderaufrufe zu einzelnen Schwerpunkten veröffentlicht. Darüber hinaus werden strategische Einzelprojekte gefördert. Sie müssen für den Wirtschaftsstandort Deutschland von besonderer Bedeutung sein, vor allem hinsichtlich Innovationshöhe und Alleinstellungsmerkmalen. Einreichungen zu  „strategischen Projekten“ können jederzeit erfolgen.

ZUm Verfahren für strategische Einzelprojekte: https://www.digitale-technologien.de/DT/Navigation/DE/Einzelprojekte/Projektvorschlaege/projektvorschlaege.html

Lfd. Nr.DeadlineFörderprogramm und Weblink

FördermittelgeberIn und Förderquote

ProjektträgerIn

Förder-beginnZiele/InhalteBemerkungen

AnsprechpartnerIn

und

ProjektträgerIn

Einreichung geplant?
Wenn ja: Beteiligte
Einreichungsdatum
1

30.09.18

oder

31.03.19

Software-Sprint - Förderung von Open Source Entwicklern


BMBF

95% De-minimis-Beihilfe



Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt innovative Einzelprojekte freier Programmierer in den Bereichen Civic Tech, Data Literacy, Open Data und Open Source.
Gefördert werden innovative Prozesse und Lösungsansätze sowie neue Werkzeuge in prototypischer Form, die nach Projektende als Open-Source-Lösungen mit Perspektiven für den Einsatz im praktischen Kontext bereitgestellt werden sollen.
Das vorgesehene Themenspektrum umfasst die Bereiche „Civic Tech” mit den Einzelthemen

  • neue Modelle und Werkzeuge zur Erzeugung, zum Teilen und zur Nutzung von Daten,
  • Datenvisualisierung und Storytelling,
  • gesellschaftliche Teilhabe, Transparenz und Bürgerbeteiligung sowie „Data Literacy” mit den Einzelthemen
  • Datennutzung (Grundlagen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung),
  • Datenanalyse (Evidenzgestützte Prozesse und Entscheidungen) und
  • Data Privacy (Datensparsamkeit, Datensicherheit und Privatsphäre).

Ziel ist es, kreative Ideen kreativer Vordenker in Bezug auf gesellschaftlich relevante Lösungen in der datengetriebenen Welt zur Umsetzung zu bringen und so das Potenzial dieser Gruppe zu unterstützen.

Prototype Fund der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. 
Singerstraße 109 
10179 Berlin
E-Mail: info@prototypefund.de 
Internet: http://www.prototypefund.de

DLR Projektträger 
Softwaresysteme und Wissenstechnologien (PT-SW) 
Rosa-Luxemburg-Straße 2 
10178 Berlin
Ansprechpartner:
Dr. Jens Totz 
Telefon +49 30/6 70 55-7 35 
Telefax +49 30/6 70 55-7 42 
E-Mail: jens.totz@dlr.de

228.09.18

Regio.NRW - Innovation und Transfer

MWIDE NRW

EFRE NRW

Feb 2019

Mit diesem Projektaufruf möchte das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die Verbesserung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit und die Stärkung von Kooperationsstrukturen in und zwischen den Regionen landesweit unterstützen.

Der Projektaufruf "Regio.NRW - Innovation und Transfer" zielt auf die Entwicklung von regional wirksamen Projekten, die einen Beitrag zur Standortentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit leisten. Der Projektaufruf richtet sich vor allem an kommunale und regionale Wirtschaftsförderungen, die Hochschulen, andere Forschungseinrichtungen und die Kammern. Die thematische Vielfalt der Projekte spiegelt die Vielfalt der regionalen Handlungsschwerpunkte - Digitalisierung, Gründung, Fachkräfte, Umweltwirtschaft etc. - wider.

Themenfeld: Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung/ Prävention:
• Bestandteil eines integrierten Handlungskonzeptes • Beitrag zur Verbesserung der sozialen, ökonomischen und ökologischen Lebensbedingungen in städtischen Problemgebieten • Beitrag zur Nutzbarmachung von Brachen • Beitrag zur Beseitigung von Hemmnissen für die Stadtentwicklung • Beitrag zum Ziel der Prävention, zur Integration benachteiligter Gruppen, zur Belebung der lokalen Ökonomie und zur Verbesserung der Umweltsituation

ja, zusammen mit Neue Effizienz, TransZent und WI28.09.2018 über Thomas Lämmer-Gamp (Bergische Ressourcen-gesellschaft)3Digitale Modellregionen - Leitkommune WuppertalIm Schwerpunkt eGovernment geht es darum, das serviceorientierte Handeln in der digitalen Verwaltung voranzutreiben, eingebettet in die rechtlichen Vorhaben und die Open-Government-Strategie des Landes. Die Modellkommunen werden sich als Pioniere der digitalen Verwaltung verstehen. Im Bereich ‚Stadtentwicklung‘ sollen die digitalen Modellstädte langfristig wirkende Smart-City-Lösungen in enger Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltungen entwickeln, neue Technologien in der Praxis testen und etablieren. Best Practices sollen schnellstmöglich auch auf andere NRW-Kommunen übertragen werden. Dazu zählen beispielsweise die Bereiche „smarte Mobilität“, „Energie, Klima, Umwelt“, „smarte Gesundheit“, „Wissenstransfer und start-ups“, „eHandel“, „Sicherheit“, „Menschen mit Behinderung“, „Alter und Pflege“ oder „smart Home“.TransZent bietet an Utopiastadt "Huckepack" zu nehmen aufgrund der Eigenmittelregelungja, ggf. zusammen mit Dieter Hofmann (Gespräch am 2.10., 18:30 Uhr, Hutmacher)4Startnext (Crowdfunding)

Sciencestarter ist die Crowdfunding-Community zur Finanzierung von Projekten aus Wissenschaft, Forschung und Wissenschaftskommunikation. Wir wollen Projekten eine schnelle und unkomplizierte Finanzierung ermöglichen und Wissenschaft offener, persönlicher und erlebbarer machen.
Unser Team bei Wissenschaft im Dialog unterstützt und berät die Starter bei der Planung und Kommunikation eures Projekts.

5

i.d.R. keine

DBU

Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Förderung auf Kostenbasis: Die Förderung erfolgt in der Regel auf Basis der gesamten Projektkosten unter Gewährung eines pauschalen Gemeinkostenzuschlags. Der Fördermittelempfänger hat grundsätzlich einen Eigenanteil zu erbringen. Für die Höhe der Förderung bilden die jeweils geltenden beihilferechtlichen Regelungen des Europarechts Obergrenzen. Förderung auf Ausgabenbasis: Hochschulen sowie öffentlich-rechtlichen Einrichtungen mit staatlicher Grundfinanzierung können auf Ausgabenbasis gefördert werden. Die Projektkosten werden in diesem Fall auf Basis der nicht bereits grundfinanzierten projektbezogenen Ausgaben ermittelt. Die Förderung kann bis zu 100 % der Projektkosten betragen.

Förderinfo

Förderthema 1: Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln

Förderfähig sind:

• Maßnahmen zur Identifikation und Entwicklung praxistauglicher Nachhaltigkeitsindikatoren;
• Entwicklung, Optimierung und Erforschung praxisgerechter Methoden und Konzepte der Nachhaltigkeitsbewertung;
• Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung von Nachhaltigkeitskompetenzen insbesondere bei Multiplikatorinnen und Multiplikatoren;
• neue Methoden und Ansätze zur Vermittlung systemischer Nachhaltigkeitszusammenhänge und -ziele insbesondere in Schulen, Hochschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen;
• neue methodische Zugänge zur Entwicklung und Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein insbesondere bei Kindern und Jugendlichen;
• Entwicklung und Optimierung transformativer Methoden zur Stärkung von Nachhaltigkeitshandeln und Beteiligung (z. B. Citizen Science, Reallabore).

Deutsche Bundesstiftung Umwelt Postfach 1705, 49007 Osnabrück

An der Bornau 2, 49090 Osnabrück Telefon: 0541 | 9633-0
Telefax: 0541 | 9633-190
www.dbu.de

Ihre Ansprechpartner für das Förderthema Ihre Projektskizzen werden in einer interdisziplinär zusammengesetzten Projektgruppe bearbeitet:

6Robert-Bosch-StiftungRobert-Bosch-StiftungEin Antrag wird gestellt zusammen mit dem WI: Virtuelle Science ShopsJa, zusammen mit WI (Science-Shops/Marco Hasselkuß)7

PrototypeFund

Projekt der OKF Deutschland e.V., gefördert vom BMBF

BMBF und OKF

Jedes Projekt wird mit maximal 47.500€ unterstützt. Von 2016 bis 2020 wird es insgesamt acht Förderrunden geben. In jeder Runde können bis zu 25 innovative Projekte gefördert werden.

Der Prototype Fund unterstützt Softwareentwicklerinnen, Hackerinnen und Kreative dabei, ihre Ideen umzusetzen. Software-Projekte werden mit jeweils bis zu 47.500€ gefördert, dazu gibt es Coaching von Mentor*innen und Austausch mit einem spannenden Netzwerk. Mit dem Prototype Fund möchten wir gesellschaftlich relevante Software-Projekte unterstützen und die Open-Source-Community in Deutschland stärken. Der Prototype Fund ist das erste öffentliche Förderprogramm für gemeinnützige Software-Projekte in den Bereichen Civic Tech, Data Literacy und Datensicherheit und läuft von 2016 bis 2021.

Förderinfo

Gefördert werden können selbstständige Programmierer*innen oder kleine Teams, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Jedes Projekt wird mit maximal 47.500€ unterstützt. Von 2016 bis 2020 wird es insgesamt acht Förderrunden geben. In jeder Runde können bis zu 25 innovative Projekte gefördert werden.

Für die Umsetzung vom Konzept bis zum Prototyp habt ihr 6 Monate Zeit.

Eure Ergebnisse müssen unter einer Open-Source-Lizenz öffentlich zugänglich gemacht werden.

Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
Singerstr. 109
10179 Berlin
Deutschland

Tobias Freitag wird einen Antrag in der 6. Förderrunde einreichen mit einem Schwerpunkt auf dem "Serverkern"8Horizont 2020

Europäische Kommission

Bei der Förderung wird – bezogen auf das jeweilige Gesamtvorhaben – in der Regel ein durchschnittlicher Eigenanteil von mindestens 25% der Gesamtkosten/-ausgaben vorausgesetzt.

In der Regel beträgt die Förderquote für alle Teilnehmer 100 %, so z. B. für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen sowie Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen.

Bei Maßnahmen der Kofinanzierung und Innovationsmaßnahmen ist die Förderquote grundsätzlich auf 70 % begrenzt. Eine Ausnahme gilt bei den Innovationsmaßnahmen für gemeinnützige (non-profit) Einrichtungen, die auch hier eine Förderquote von 100 % erhalten.

907.09.18

mFund

(BMVI)

Das Referat DG 21 steht Ihnen für organisatorische, fachliche und betriebswirtschaftliche Fragen gerne kostenfrei zur Verfügung, auch für ein erstes unverbindliches Feedback zu Ihren Ideen/Entwürfen:

E-MailmFUND@bmvi.bund.de

Hotline: +49 30 18 300 6990, Montag bis Freitag von 10:00-12:00 Uhr

1021.01.19

Fördermittel Verbraucher-forschung NRW 2019

01. Mai 2019
bis zum 30. April 2020
11

06.11.18

bis

14.03.19 (17 Uhr)

Europäische Kommission

Bei der Förderung wird – bezogen auf das jeweilige Gesamtvorhaben – in der Regel ein durchschnittlicher Eigenanteil von mindestens 25% der Gesamtkosten/-ausgaben vorausgesetzt.

In der Regel beträgt die Förderquote für alle Teilnehmer 100 %, so z. B. für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen sowie Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen.

Bei Maßnahmen der Kofinanzierung und Innovationsmaßnahmen ist die Förderquote grundsätzlich auf 70 % begrenzt. Eine Ausnahme gilt bei den Innovationsmaßnahmen für gemeinnützige (non-profit) Einrichtungen, die auch hier eine Förderquote von 100 % erhalten.

"Europe in a changing world – inclusive, innovative and reflective societies“

Das neue SC6-Arbeitsprogramm beinhaltet drei Calls: „Migration“, „Socioeconomic and cultural transformations in the context of the 4th Industrial Revolution“ sowie „Governance for the future“.

12

ab 15.08.18

HEIMAT. ZUKUNFT. NORDRHEIN-WESTFALEN. (MHKBG NRW)

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird in den Jahren bis 2022 über fünf Elemente die Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten, Gemeinden und in den Regionen fördern.

Gegenstand der Förderung sind einzelne Projekte und Maßnahmen zur Stiftung, Stärkung und Erhalt lokaler Identität, die Gemeinschaft stärken und Menschen miteinander verbinden.

Gefördert wird das Engagement von Vereinen, Organisationen, Initiativen und Kommunen zur Gestaltung unserer vielfältigen Heimat in Nordrhein-Westfalen.
Es können auch Investitionen in Gebäude, Plätze und den öffentlichen Raum, zur medialen Darstellung und Vermittlung von Heimatgeschichte sowie zur Inszenierung und Kenntlichmachung von Objekten, Landschaften, Wegen und Plätzen mit besonderer lokaler und regionaler Bedeutung gefördert werden.

Mit den fünf Elementen Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und Heimat-Zeugnis fördert die Landesregierung mit rund 150 Millionen Euro bis 2022 die Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten und Gemeinden und in den Regionen.

Heimat-Scheck

Zur unbürokratischen Förderung von Projekten lokaler Vereine und Initiativen, die sich mit Heimat beschäftigen, werden jährlich 1.000 Heimat-Schecks à 2.000 Euro bereitgestellt.

Der „Heimat-Scheck“ ist der Möglichmacher für all solche guten Ideen und kleinen Projekte, die eigentlich gar nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert in der Sache versprechen. Antrag und Verwendungsnachweis werden auf ein Minimum reduziert, so dass Motivation sofort in Taten umgesetzt werden kann.

Heimat-Zeugnis

Es können Projekte und Maßnahmen gefördert werden, mit denen in herausragender Weise lokale und regionale Geschichte, Traditionen sowie lokale und regionale Besonderheiten aufgearbeitet und öffentlich präsentiert werden. Dies umfasst auch die Einbeziehung des Präsentationsortes (Gebäude, öffentlicher Raum) sowie die Herrichtung und Inszenierung von historischen Gebäuden, Museen, Plätzen oder Orten.

Von städtischer Seite aus wurde deutlich gemacht, dass die Stadt im Rahmen der für Kommunen vorgesehenen Förderlinien aufgrund der Gerechtigkeit zunächst Projekte in anderen Stadtteilen zum Zuge kommen lassen will/muss, wie bspw. Cronenberg.

Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Ansprechpartnerin: Anja Knappert Telefon: 0211 475-9330 E-Mail: anja.knappert@brd.nrw.de

13

7.09.18,

(12.00 Uhr)

Förderung von Forschungsvorhaben zur Entwicklung und Erprobung von Kurationskriterien und Qualitätsstandards von Forschungsdaten im Zuge des digitalen Wandels im deutschen Wissenschaftssystem

Gefördert werden Vorhaben, in denen Kurationskriterien und Qualitätsstandards neu entwickelt oder erweitert werden, wie sie im Zuge des Archivierens und Teilens von Forschungsdaten über Repositorien nötig sind. Bei der Konzeption der Vorhaben sind die jeweiligen Qualitätsansprüche in den Forschungsbereichen sowie die derzeitig vorherrschenden Voraussetzungen, Standards und Routinen bei Qualitäts- und Kurationskriterien zu berücksichtigen.

Beispielhaft können folgende konzeptionelle Tätigkeiten im Rahmen der geförderten Vorhaben erfolgen:

  • Entwicklung oder Erweiterung von Kurationskriterien, Qualitätsstandards und damit verbundene Verfahren zur ­Datenerhebung
  • Entwicklung oder Erweiterung von standardisierten Metadaten, Sicherstellung von Interoperabilität und Nachnutzbarkeit
  • Entwicklung oder Erweiterung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Rechtssicherheit, Sperrfristen und anderes mehr
  • Gegebenenfalls Entwicklung neuer Maßnahmen in der Qualitätssicherung von Forschungsdaten zur Prävention von Betrug und Fälschung
  • Berücksichtigung und Einbezug bereits existierender Standards (z. B. DINI-Zertifikat)

Die geförderten Vorhaben sollen ausdrücklich eine Erprobung auf Praxisniveau vorsehen. Zu diesen erprobenden ­Arbeiten kann z. B. gehören:

  • Aufbereitung und Prüfung von einschlägigen Forschungsdaten nach den entwickelten Kriterien
  • Archivierung und/oder Katalogisierung sowie Aufbereitung der kuratierten Forschungsdaten für Sekundärnutzung
  • Sicherstellung der Rechtssicherheit (z. B. in Bezug auf Urheberrecht, Nutzungsbedingungen, Regelung der Rechte der Datenproduzierenden)
  • Einbindung der entwickelten Kurationsmaßnahmen in die Datenerhebung

Auch wissenschaftliche Standards wie die gute wissenschaftliche Praxis gelangen etwa in puncto Datenmanipulation, Datenmanagement oder Autoren-/Koautorenschaft unter Aktualisierungsdruck und können begleitend weiterentwickelt werden.

Die entwickelten Qualitätsstandards sollen einen breiten Rückhalt nicht nur in den jeweiligen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, sondern vor allem auch in ihrem wissenschaftlichen Umfeld entwickeln können. Mit der Förderung sollen daher vornehmlich Vorhaben in Wissenschaft und Forschung gefördert werden, deren Ergebnisse Vorbildfunktion und für das jeweilige Forschungsumfeld Systemrelevanz entfalten können.

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger Digitaler Wandel in Bildung,
Wissenschaft und Forschung
Steinplatz 1
10623 Berlin
E-Mail: forschungsdaten_qk@vdivde-it.de
Telefon: 0 30/31 00 78-4 18
www.vdivde-it.de

Ansprechpartner: Dr. Hannes Kurtze

14Laufend

Infrastruktur für
elektronische Publikationen und
digitale Wissenschaftskommunikation

(Teil von Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS))

DFG

"Angemessener Eigenbeitrag"

4-6 Monate nach Antrag-stellung

Das Programm „Infrastruktur für elektronische Publikationen und digitale Wissenschaftskommunikation“ zielt darauf ab, Forschungsergebnisse im Open Access so zu präsentieren, dass sie leicht zugreifbar und möglichst umfassend nachnutzbar sind. Dazu können Vorhaben gefördert werden, in denen Infrastrukturen für die Produktion, die Verbreitung oder die komfortable Nutzung offen zugänglicher Publikationen entwickelt und etabliert werden. Der Begriff der Publikation schließt dabei auch die Darstellung von Forschungsergebnissen ein, in denen Texte mit audiovisuellen Materialien, Forschungsdaten, Elementen der Social Media o.ä. angereichert und kontextualisiert werden.

Mit der Förderung sind zunächst Projekte intendiert, mit denen die für ein bestimmtes Fachgebiet spezifische Wissenschaftskommunikation gestaltet werden soll. Über einzelne Fächer hinaus reichende Projekte können gefördert werden, wenn die entwickelten Infrastrukturen in verschiedenen Kontexten einsetzbar sind oder wenn in Pilotvorhaben Lösungen konzipiert werden, die auch andernorts für die Produktion, Verbreitung oder Nutzung offen zugänglicher Inhalte eingesetzt werden können. Schließlich zielt die Förderung auf Projekte mit einer stärker experimentellen Ausrichtung, in denen innovative Konzepte zur Einführung, Ausgestaltung und Umsetzung des Open Access entwickelt und erprobt werden.

15Abgeschlossen

BMBF-Förderschwerpunkt "Wissenschafts- und Hochschulforschung"

BMBFVerschiedene Schwerpunkte. Viele Projekte laufen (bzw. sind abgeschlossen), weitere Ausschreiben werden wohl folgen. Gefragt sind eher quanitative Ansätze.1604.04.2019CONNECT Bildung-Forschung-InnovationBMBFzweistufiges Verfahren
228.09.18

Regio.NRW - Innovation und Transfer

MWIDE NRW

EFRE NRW

Feb 2019

Mit diesem Projektaufruf möchte das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die Verbesserung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit und die Stärkung von Kooperationsstrukturen in und zwischen den Regionen landesweit unterstützen.

Der Projektaufruf "Regio.NRW - Innovation und Transfer" zielt auf die Entwicklung von regional wirksamen Projekten, die einen Beitrag zur Standortentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit leisten. Der Projektaufruf richtet sich vor allem an kommunale und regionale Wirtschaftsförderungen, die Hochschulen, andere Forschungseinrichtungen und die Kammern. Die thematische Vielfalt der Projekte spiegelt die Vielfalt der regionalen Handlungsschwerpunkte - Digitalisierung, Gründung, Fachkräfte, Umweltwirtschaft etc. - wider.

Themenfeld: Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung/ Prävention:
• Bestandteil eines integrierten Handlungskonzeptes • Beitrag zur Verbesserung der sozialen, ökonomischen und ökologischen Lebensbedingungen in städtischen Problemgebieten • Beitrag zur Nutzbarmachung von Brachen • Beitrag zur Beseitigung von Hemmnissen für die Stadtentwicklung • Beitrag zum Ziel der Prävention, zur Integration benachteiligter Gruppen, zur Belebung der lokalen Ökonomie und zur Verbesserung der Umweltsituation


3
Digitale Modellregionen - Leitkommune Wuppertal

MWIDE NRW

50% für Unternehmen egal welcher Rechtsform

80% für gemeinnützige Vereine, Kommunen (bis zu 90% bei unausgeglichenen Haushalt)

90% für Hoch-schulen/Forschungs-/Wissenschaftseinrich-tungen

Overhead: 25% von Personalausgaben



Im Schwerpunkt eGovernment geht es darum, das serviceorientierte Handeln in der digitalen Verwaltung voranzutreiben, eingebettet in die rechtlichen Vorhaben und die Open-Government-Strategie des Landes. Die Modellkommunen werden sich als Pioniere der digitalen Verwaltung verstehen. Im Bereich ‚Stadtentwicklung‘ sollen die digitalen Modellstädte langfristig wirkende Smart-City-Lösungen in enger Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltungen entwickeln, neue Technologien in der Praxis testen und etablieren. Best Practices sollen schnellstmöglich auch auf andere NRW-Kommunen übertragen werden. Dazu zählen beispielsweise die Bereiche „smarte Mobilität“, „Energie, Klima, Umwelt“, „smarte Gesundheit“, „Wissenstransfer und start-ups“, „eHandel“, „Sicherheit“, „Menschen mit Behinderung“, „Alter und Pflege“ oder „smart Home“.
4
Startnext (Crowdfunding)

Sciencestarter ist die Crowdfunding-Community zur Finanzierung von Projekten aus Wissenschaft, Forschung und Wissenschaftskommunikation. Wir wollen Projekten eine schnelle und unkomplizierte Finanzierung ermöglichen und Wissenschaft offener, persönlicher und erlebbarer machen.
Unser Team bei Wissenschaft im Dialog unterstützt und berät die Starter bei der Planung und Kommunikation eures Projekts.


5

i.d.R. keine

DBU

Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Förderung auf Kostenbasis: Die Förderung erfolgt in der Regel auf Basis der gesamten Projektkosten unter Gewährung eines pauschalen Gemeinkostenzuschlags. Der Fördermittelempfänger hat grundsätzlich einen Eigenanteil zu erbringen. Für die Höhe der Förderung bilden die jeweils geltenden beihilferechtlichen Regelungen des Europarechts Obergrenzen. Förderung auf Ausgabenbasis: Hochschulen sowie öffentlich-rechtlichen Einrichtungen mit staatlicher Grundfinanzierung können auf Ausgabenbasis gefördert werden. Die Projektkosten werden in diesem Fall auf Basis der nicht bereits grundfinanzierten projektbezogenen Ausgaben ermittelt. Die Förderung kann bis zu 100 % der Projektkosten betragen.

Förderinfo


Förderthema 1: Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln

Förderfähig sind:

• Maßnahmen zur Identifikation und Entwicklung praxistauglicher Nachhaltigkeitsindikatoren;
• Entwicklung, Optimierung und Erforschung praxisgerechter Methoden und Konzepte der Nachhaltigkeitsbewertung;
• Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung von Nachhaltigkeitskompetenzen insbesondere bei Multiplikatorinnen und Multiplikatoren;
• neue Methoden und Ansätze zur Vermittlung systemischer Nachhaltigkeitszusammenhänge und -ziele insbesondere in Schulen, Hochschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen;
• neue methodische Zugänge zur Entwicklung und Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein insbesondere bei Kindern und Jugendlichen;
• Entwicklung und Optimierung transformativer Methoden zur Stärkung von Nachhaltigkeitshandeln und Beteiligung (z. B. Citizen Science, Reallabore).


6
Robert-Bosch-StiftungRobert-Bosch-Stiftung

Das Ziel
Es gilt, gesellschaftliche Entwicklungen zu verstehen, bisher ungenutzte wissenschaftliche Potenziale zu aktivieren, innovative Technologien zu entwickeln, Entscheidungsgrundlagen für die Politik vorzubereiten und einen anderen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umgang beispielsweise mit Rohstoffen zu finden. Doch auch die Art des wissenschaftlichen Arbeitens muss neu gedacht werden: weg von der Forschung in disziplinären Schubladen, hin zu systemischen Ansätzen, zur Zusammenarbeit zwischen den Disziplinen, aber auch mit Gesellschaft und Politik, über Länder- und Kontinentalgrenzen hinweg und immer orientiert an den Fragen, die sich der Gesellschaft und den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen stellen.

Unsere Strategie
Wir unterstützen mit unseren Programmen junge Menschen, wissenschaftlichen Nachwuchs, brillante Forscher und transdisziplinäre Netzwerke, die sich mit Wissenschaft für Nachhaltigkeit beschäftigen.

Förderschwerpunkte

Bildung - Gesundheit - Gesundheit - Völkerverständigung - Wissenschaft

Bsp. Wissenschaft: Stadt - Land - Raum | Vernetzung und Vermittlung von Wissenschaft
Bsp. Gesellschaft: Zivilgesellschaft



7

ab. 01.08.18


6. Ausschreibung im Feb 2019!

PrototypeFund

Projekt der OKF Deutschland e.V., gefördert vom BMBF

BMBF und OKF

Jedes Projekt wird mit maximal 47.500€ unterstützt. Von 2016 bis 2020 wird es insgesamt acht Förderrunden geben. In jeder Runde können bis zu 25 innovative Projekte gefördert werden.


Der Prototype Fund unterstützt Softwareentwicklerinnen, Hackerinnen und Kreative dabei, ihre Ideen umzusetzen. Software-Projekte werden mit jeweils bis zu 47.500€ gefördert, dazu gibt es Coaching von Mentor*innen und Austausch mit einem spannenden Netzwerk. Mit dem Prototype Fund möchten wir gesellschaftlich relevante Software-Projekte unterstützen und die Open-Source-Community in Deutschland stärken. Der Prototype Fund ist das erste öffentliche Förderprogramm für gemeinnützige Software-Projekte in den Bereichen Civic Tech, Data Literacy und Datensicherheit und läuft von 2016 bis 2021.

Förderinfo

Gefördert werden können selbstständige Programmierer*innen oder kleine Teams, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Jedes Projekt wird mit maximal 47.500€ unterstützt. Von 2016 bis 2020 wird es insgesamt acht Förderrunden geben. In jeder Runde können bis zu 25 innovative Projekte gefördert werden.

Für die Umsetzung vom Konzept bis zum Prototyp habt ihr 6 Monate Zeit.

Eure Ergebnisse müssen unter einer Open-Source-Lizenz öffentlich zugänglich gemacht werden.


8

11.12.18

bis

02.04.19


Horizont 2020

Europäische Kommission

Bei der Förderung wird – bezogen auf das jeweilige Gesamtvorhaben – in der Regel ein durchschnittlicher Eigenanteil von mindestens 25% der Gesamtkosten/-ausgaben vorausgesetzt.

In der Regel beträgt die Förderquote für alle Teilnehmer 100 %, so z. B. für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen sowie Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen.

Bei Maßnahmen der Kofinanzierung und Innovationsmaßnahmen ist die Förderquote grundsätzlich auf 70 % begrenzt. Eine Ausnahme gilt bei den Innovationsmaßnahmen für gemeinnützige (non-profit) Einrichtungen, die auch hier eine Förderquote von 100 % erhalten.


Horizont 2020 – Das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Laufzeit 2014-2020) ist das Hauptinstrument der Europäischen Union zur Förderung von Wissenschaft, technologischer Entwicklung und Innovation


Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft

Das Einzelziel Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft verfolgt das Ziel, eine effektive Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Gesellschaft aufzubauen. Neue Talente sollen für die Wissenschaft als mögliches Berufsfeld angesprochen werden und wissenschaftliche Exzellenz soll stärker mit sozialer Verantwortung verknüpft werden.




907.09.18

mFund

(BMVI)

BMVI

Die regulären Förderquoten für Antragsteller aus dem gewerblichen Bereich liegen zwischen 40 und 70 % (in Ausnahmefällen bis zu 80 %), wobei im Besonderen der Status als Startup/ KMU und/ oder eine weite Verbreitung der Ergebnisse (z.B. Open Source/ Open Data bzw. Publikation in Studien/ Vorträgen) neben der fachlichen Expertise des Projektes Anerkennung finden.

Für nicht-gewerbliche Antragsteller können höhere Förderquoten vergeben werden (z.B.eingetragene Vereine, Institute, Hochschulen, Kommunen, Gebietskörperschaften, Behörden, NGOs etc.), wobei hier ebenfalls ein angemessener Eigenanteil z.B. in Form von am Vorhaben mitarbeitender grundfinanzierter Mitarbeiter, der Einsatz von Grundausstattung, den Einsatz von Eigen- und/ oder Drittmitteln, etc. vorausgesetzt wird.


Ein Hinweis für Gründer: Wenn Sie sich gerade mit Ihrer Geschäftsidee in Gründung befinden, begrüßen wir dies im mFUND explizit. 


Im Rahmen der Forschungsinitiative mFUND fördert das BMVI seit 2016 Forschungs- und Entwicklungsprojekte rund um digitale datenbasierte Anwendungen für die Mobilität 4.0. Neben der finanziellen Förderung unterstützt der mFUND mit verschiedenen Veranstaltungsformaten die Vernetzung zwischen Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Forschung sowie den Zugang zum Datenportal mCLOUD.

Der mFUND unterstützt Gründer, Startups, Unternehmen, aber auch Behörden und Hochschulen. Fördernehmer zeichnen sich durch die Entwicklung digitaler Geschäftsideen aus, die auf Mobilitäts-, Geo- und Wetterdaten basieren. Es gibt zwei Förderlinien, die eine langfristige Förderung von Projekten erlauben –von der Idee bis zur Entwicklung eines Prototyps. Der mFUNDstellt bis 2020 Fördermittel in Höhe von 150 Millionen Euro bereit.

Der "Geschäftsbereich des BMVI" umfasst sämtliche Daten, welche sich in den aktuellen und kommenden Aktivitäten und Behörden des Ministeriums wiederfinden: z.B. die Bereiche Mobilität, Geo-, Satelliten-, Wetter- und Klimadaten; Luft-, Wasserstraßen- und Schifffahrt; Landverkehr und Straßenbau sowie Breitband, 5GBIM, IVS, Digitalisierung etc.

Schwerpunkte der Förderung sind die Themenfelder
– Datenzugang: Erschließung und Nutzbarmachung von bestehenden und zukünftigen Daten ,
– Datenbasierte Anwendungen: Entwicklung neuer Lösungsansätze und Weiterentwicklung bestehender Anwendungen auf Basis von Daten aus dem Kontext des BMVI,
– Daten-Governance: Erforschung der Voraussetzungen und Implikationen von Datenzugang und datenbasierten Anwendungen.

In Förderlinie 1 werden Projekte in der Konzeptionsphase mit maximal 100.000 Euro gefördert. Eine Bewerbung ist fortlaufend möglich. Die Laufzeit der eingereichten Projekte darf maximal 12 Monate betragen.


4. Förderaufruf

Für den vierten Förderaufruf können in folgenden drei Kategorien Projektvorschläge eingereicht werden:

  • Kategorie A: mFUND-Weiterentwicklung [Einreichungsfrist: 07.09.2018]
  • Kategorie B: Prioritätsthemen des 4. Förderaufrufs [Einreichungsfrist: 28.09.2018]
  • Kategorie C: Projektskizzen zu sonstigen relevanten Themen im Kontext der Förderrichtlinie Modernitätsfonds, die substanziell über bisherige mFUND-Forschungsvorhaben hinausgehen [Einreichungsfrist: 26.10.2018]

Für alle Kategorien beträgt die Förderobergrenze pro Projekt max. 3 Mio. Euro. Projektskizzen unter den Kategorien A und B werden vordringlich berücksichtigt.

Wie auch beim vergangenen Förderaufruf wird ein besonderer Fokus auf die Förderung von Startups gelegt. Projekte bzw. Konsortien sollen daher unter Miteinbeziehung von Startups, Spin-offs bzw. kleinen/mittleren Unternehmen konzipiert werden. Zudem wird die aktive Beteiligung von Behörden und Kommunen begrüßt.

Bei der Förderung wird – bezogen auf das jeweilige Gesamtvorhaben – in der Regel ein durchschnittlicher Eigenanteil von mindestens 25% der Gesamtkosten/-ausgaben vorausgesetzt.

Die mFUND-Fördernehmer sind angehalten, im Projekt entstehende Daten nach OpenData-Grundsätzen zur Verfügung zu stellen und in der mCLOUD des BMVI zu veröffentlichen.

Die Projekte sollen im zweiten Quartal 2019 starten.



1021.01.19

Fördermittel Verbraucher-forschung NRW 2019

Kompetenzzentrum Verbraucherforschung

(=Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW), dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Die Projekte werden mit maximal 32.580 € durch das MKW gefördert. Ein Eigenanteil von mindestens 10% ist durch den Antragsteller zu erbringen (mindestens 3.620 €). Bei dieser Berechnung wird von zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 36.200 € ausgegangen.



01. Mai 2019
bis zum 30. April 2020

Mit der Förderung wettbewerblich ausgewählter Forschungsvorhaben soll ein Beitrag zur Entwicklung und Stärkung der Verbraucherforschung in Nordrhein-Westfalen geleistet werden. Zugleich möchten die Partner mit der Arbeit des KVF NRW eine Grundlage für wissensbasiertes verbraucher- und wirtschaftspolitisches Handeln schaffen. Deshalb sollen die Projektbeschreibungen die Relevanz für die Verbraucherforschung, den Verbraucherschutz oder verbraucherpolitisches Handeln besonders hervorheben.

Es können Mittel für eigenständige Projekte oder für die Antragsvorbereitung zur Einwerbung nationaler oder internationaler Drittmittel beantragt werden.

Zur Antragstellung können Beiträge aus allen für die Verbraucherforschung relevanten Fachrichtungen (bspw. Haushaltswissenschaften, Informatik, Marketing, Ökonomie, Ökotrophologie, Pflegewissenschaft, Politikwissenschaft, Psychologie, Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaft, etc.) eingereicht werden. Ein wichtiges Ziel der Förderung ist es, eine Zusammenarbeit über Disziplingrenzen hinweg zu ermöglichen. Deshalb sind auch interdisziplinäre Projekte willkommen.
Im Fokus stehen Vorhaben, die

  • innovative Beiträge zum Verbraucherverhalten bringen,
  • neue Erkenntnisse über die Informationsproblematik erarbeiten,
  • Ansätze für eine verbesserte Verbraucherarbeit und -bildung entwickeln,
  • das theoretische und methodische Fundament einer interdisziplinären und transdisziplinären Verbraucherforschung verbreitern.



11

06.11.18

bis

14.03.19 (17 Uhr)


Horizon 2020

6. Gesellschaftliche Herausforderung


Europäische Kommission

Bei der Förderung wird – bezogen auf das jeweilige Gesamtvorhaben – in der Regel ein durchschnittlicher Eigenanteil von mindestens 25% der Gesamtkosten/-ausgaben vorausgesetzt.

In der Regel beträgt die Förderquote für alle Teilnehmer 100 %, so z. B. für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen sowie Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen.

Bei Maßnahmen der Kofinanzierung und Innovationsmaßnahmen ist die Förderquote grundsätzlich auf 70 % begrenzt. Eine Ausnahme gilt bei den Innovationsmaßnahmen für gemeinnützige (non-profit) Einrichtungen, die auch hier eine Förderquote von 100 % erhalten.


"Europe in a changing world – inclusive, innovative and reflective societies“

Das neue SC6-Arbeitsprogramm beinhaltet drei Calls: „Migration“, „Socioeconomic and cultural transformations in the context of the 4th Industrial Revolution“ sowie „Governance for the future“.


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ab 15.08.18

HEIMAT. ZUKUNFT. NORDRHEIN-WESTFALEN. (MHKBG NRW)

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW


Heimatscheck (2.000 €): Förderquote: 100%


Heimat-Zeugnis (min. 100.000 €)

Die Förderhöchstbeträge betragen bei Privaten 90 % und bei Kommunen 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben


Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird in den Jahren bis 2022 über fünf Elemente die Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten, Gemeinden und in den Regionen fördern.

Gegenstand der Förderung sind einzelne Projekte und Maßnahmen zur Stiftung, Stärkung und Erhalt lokaler Identität, die Gemeinschaft stärken und Menschen miteinander verbinden.

Gefördert wird das Engagement von Vereinen, Organisationen, Initiativen und Kommunen zur Gestaltung unserer vielfältigen Heimat in Nordrhein-Westfalen.
Es können auch Investitionen in Gebäude, Plätze und den öffentlichen Raum, zur medialen Darstellung und Vermittlung von Heimatgeschichte sowie zur Inszenierung und Kenntlichmachung von Objekten, Landschaften, Wegen und Plätzen mit besonderer lokaler und regionaler Bedeutung gefördert werden.

Mit den fünf Elementen Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und Heimat-Zeugnis fördert die Landesregierung mit rund 150 Millionen Euro bis 2022 die Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten und Gemeinden und in den Regionen.

Heimat-Scheck

Zur unbürokratischen Förderung von Projekten lokaler Vereine und Initiativen, die sich mit Heimat beschäftigen, werden jährlich 1.000 Heimat-Schecks à 2.000 Euro bereitgestellt.

Der „Heimat-Scheck“ ist der Möglichmacher für all solche guten Ideen und kleinen Projekte, die eigentlich gar nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert in der Sache versprechen. Antrag und Verwendungsnachweis werden auf ein Minimum reduziert, so dass Motivation sofort in Taten umgesetzt werden kann.

Heimat-Zeugnis

Es können Projekte und Maßnahmen gefördert werden, mit denen in herausragender Weise lokale und regionale Geschichte, Traditionen sowie lokale und regionale Besonderheiten aufgearbeitet und öffentlich präsentiert werden. Dies umfasst auch die Einbeziehung des Präsentationsortes (Gebäude, öffentlicher Raum) sowie die Herrichtung und Inszenierung von historischen Gebäuden, Museen, Plätzen oder Orten.


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7.09.18,

(12.00 Uhr)

Förderung von Forschungsvorhaben zur Entwicklung und Erprobung von Kurationskriterien und Qualitätsstandards von Forschungsdaten im Zuge des digitalen Wandels im deutschen Wissenschaftssystem

BMBF


Die Zuwendung für bis zu drei Jahre (Personal-, Sach- und Reisemittel)

Nicht gefördert werden Aufwendungen für technische Infrastrukturen.

Förderquote für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschafts-einrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen bis zu 100 %

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.


Gefördert werden Vorhaben, in denen Kurationskriterien und Qualitätsstandards neu entwickelt oder erweitert werden, wie sie im Zuge des Archivierens und Teilens von Forschungsdaten über Repositorien nötig sind. Bei der Konzeption der Vorhaben sind die jeweiligen Qualitätsansprüche in den Forschungsbereichen sowie die derzeitig vorherrschenden Voraussetzungen, Standards und Routinen bei Qualitäts- und Kurationskriterien zu berücksichtigen.

Beispielhaft können folgende konzeptionelle Tätigkeiten im Rahmen der geförderten Vorhaben erfolgen:

  • Entwicklung oder Erweiterung von Kurationskriterien, Qualitätsstandards und damit verbundene Verfahren zur ­Datenerhebung
  • Entwicklung oder Erweiterung von standardisierten Metadaten, Sicherstellung von Interoperabilität und Nachnutzbarkeit
  • Entwicklung oder Erweiterung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Rechtssicherheit, Sperrfristen und anderes mehr
  • Gegebenenfalls Entwicklung neuer Maßnahmen in der Qualitätssicherung von Forschungsdaten zur Prävention von Betrug und Fälschung
  • Berücksichtigung und Einbezug bereits existierender Standards (z. B. DINI-Zertifikat)

Die geförderten Vorhaben sollen ausdrücklich eine Erprobung auf Praxisniveau vorsehen. Zu diesen erprobenden ­Arbeiten kann z. B. gehören:

  • Aufbereitung und Prüfung von einschlägigen Forschungsdaten nach den entwickelten Kriterien
  • Archivierung und/oder Katalogisierung sowie Aufbereitung der kuratierten Forschungsdaten für Sekundärnutzung
  • Sicherstellung der Rechtssicherheit (z. B. in Bezug auf Urheberrecht, Nutzungsbedingungen, Regelung der Rechte der Datenproduzierenden)
  • Einbindung der entwickelten Kurationsmaßnahmen in die Datenerhebung

Auch wissenschaftliche Standards wie die gute wissenschaftliche Praxis gelangen etwa in puncto Datenmanipulation, Datenmanagement oder Autoren-/Koautorenschaft unter Aktualisierungsdruck und können begleitend weiterentwickelt werden.

Die entwickelten Qualitätsstandards sollen einen breiten Rückhalt nicht nur in den jeweiligen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, sondern vor allem auch in ihrem wissenschaftlichen Umfeld entwickeln können. Mit der Förderung sollen daher vornehmlich Vorhaben in Wissenschaft und Forschung gefördert werden, deren Ergebnisse Vorbildfunktion und für das jeweilige Forschungsumfeld Systemrelevanz entfalten können.


14Laufend

Infrastruktur für
elektronische Publikationen und
digitale Wissenschaftskommunikation

(Teil von Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS))

DFG

"Angemessener Eigenbeitrag"

4-6 Monate nach Antrag-stellung

Das Programm „Infrastruktur für elektronische Publikationen und digitale Wissenschaftskommunikation“ zielt darauf ab, Forschungsergebnisse im Open Access so zu präsentieren, dass sie leicht zugreifbar und möglichst umfassend nachnutzbar sind. Dazu können Vorhaben gefördert werden, in denen Infrastrukturen für die Produktion, die Verbreitung oder die komfortable Nutzung offen zugänglicher Publikationen entwickelt und etabliert werden. Der Begriff der Publikation schließt dabei auch die Darstellung von Forschungsergebnissen ein, in denen Texte mit audiovisuellen Materialien, Forschungsdaten, Elementen der Social Media o.ä. angereichert und kontextualisiert werden.

Mit der Förderung sind zunächst Projekte intendiert, mit denen die für ein bestimmtes Fachgebiet spezifische Wissenschaftskommunikation gestaltet werden soll. Über einzelne Fächer hinaus reichende Projekte können gefördert werden, wenn die entwickelten Infrastrukturen in verschiedenen Kontexten einsetzbar sind oder wenn in Pilotvorhaben Lösungen konzipiert werden, die auch andernorts für die Produktion, Verbreitung oder Nutzung offen zugänglicher Inhalte eingesetzt werden können. Schließlich zielt die Förderung auf Projekte mit einer stärker experimentellen Ausrichtung, in denen innovative Konzepte zur Einführung, Ausgestaltung und Umsetzung des Open Access entwickelt und erprobt werden.


15Abgeschlossen

BMBF-Förderschwerpunkt "Wissenschafts- und Hochschulforschung"

BMBF
Verschiedene Schwerpunkte. Viele Projekte laufen (bzw. sind abgeschlossen), weitere Ausschreiben werden wohl folgen. Gefragt sind eher quanitative Ansätze.
1604.04.2019CONNECT Bildung-Forschung-InnovationBMBFzweistufiges Verfahren

Gefördert werden herausragende Initiativen, die zur Vernetzung deutscher Akteure in Bildung, Forschung und Innovation (d. h. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Vertreterinnen und Vertreter von Wissenschafts- und Forschungsorganisationen sowie von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) im Ausland, zum Ausbau internationaler Partnerschaften und zum Auf- und Ausbau von Forschungskooperationen beitragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines Wettbewerbs.

Diese Initiativen sollen als Nuklei in den verschiedenen Zielländern deutsche Akteure und ihre internationalen Aktivitäten zur disziplinären und interdisziplinären Vernetzung anregen und somit die Basis für längerfristige Kooperationen begründen. Durch den Wettbewerb sollen auf diese Weise regionale Initiativen gefördert werden, mit dem Ziel, durch eine gestärkte internationale Kooperation einen Beitrag zu Exzellenz und Prosperität zu leisten. Als Nuklei sollen insbesondere bestehende Kooperationsbeziehungen fungieren, die im Zuge der Initiative weiter ausgebaut/profiliert und somit auf ein neues Qualitätsniveau gehoben werden. Dies beinhaltet die Einbindung zusätzlicher deutscher Partner im existierenden Themenfeld und/oder die Etablierung von zusätzlichen Themen mit dem Ziel der Steigerung der Interdisziplinarität und Diversifizierung der Exzellenz.

Dementsprechend sollen insbesondere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bzw. Institutionen und Netzwerke gefördert werden, die bereits eine relevante Kooperationshistorie vorweisen können.

Die Gewinner des Wettbewerbs erhalten ein Vernetzungsbudget, mit dem sie selbstständig eigene Maßnahmen und Projekte in von ihnen gewählten Ländern und Weltregionen umsetzen können. Diese sollen zur Vernetzung von internationalen Aktivitäten deutscher Akteure in Bildung, Forschung und Innovation und darüber zu einer besseren Sichtbarkeit deutschen Engagements anhand konkreter Ergebnisse beitragen.

Die Wettbewerbsgewinner sind in der Instrumentenwahl zur Ausgestaltung der Maßnahmen und Projekte frei. Denkbar sind Konferenzen, kleinere Forschungsprojekte, Forschungsplattformen, andere Forschungs- oder Innovationsnetzwerke oder Mobilitätsmaßnahmen. Die Definition soll durch die Wettbewerbsteilnehmer erfolgen, da sie am besten einschätzen können, welche Instrumente im Zielland bzw. in der Zielregion wirksam sind und auf bestehende Strukturen, Akteure und Konstellationen aufbauen können.

Die Förderung muss von Beginn mit einem geeigneten Evaluationskonzept hinterlegt sein. Im Fokus steht dabei die qualitative Bewertung der Effekte und übergreifenden Wirkungen, die durch die Förderung erzielt werden (z. B. Interdisziplinarität/Breite des Akteursspektrums, Intensität/Kontinuität der Aktivitäten, Einbindung von Wirtschaftsakteuren). Mithilfe einer internen begleitenden Evaluation sollen die Ausrichtung und Umsetzung der geförderten Vorhaben validiert und gegebenenfalls nachjustiert werden.

Die angestrebte Verwertung und projektspezifische Nachhaltigkeitsperspektive sind wichtige Kriterien für die Bewertung und Auswahl der Förderprojekte. Unter besonderen Umständen kann eine Ausbau- und Transferphase von 1 bis 2 Jahren nach Projektende (z. B. unter Einbeziehung von Vernetzungsbotschaftern/Multiplikatoren in der Zielregion) vom BMBF weiterfinanziert werden. Dies ist jedoch explizit als Zusatzoption zu verstehen und gegebenenfalls Gegenstand einer Laufzeitverlängerung/Aufstockung besonders vielversprechender Projekte. Unabhängig davon ist die Verwertung und Nachhaltigkeit der Ergebnisse aus der Hauptförderphase zu gewährleisten.

Die Vorhaben müssen geleitet sein von den fünf Zielen der Internationalisierungsstrategie:

(1) Exzellenz durch weltweite Kooperation stärken,

(2) Deutschlands Innovationskraft international entfalten,

(3) Bildung und Qualifizierung internationaler ausbauen,

(4) die globale Wissensgesellschaft gemeinsam mit Schwellen- und Entwicklungsländern gestalten und

(5) gemeinsam globale Herausforderungen bewältigen.


17laufendKlaus Tschira Stiftung

zweistufiges Verfahren

bis zu 3 Monate nach Antragseinreichung

Die Klaus Tschira Stiftung fördert Naturwissenschaften, Mathematik und Informatik sowie die Wertschätzung für diese Fächer. Das bundesweite Engagement beginnt im Kindergarten und setzt sich in Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen fort. Die Stiftung setzt sich für neue Formen der Vermittlung naturwissenschaftlicher Inhalte ein. Sie unterstützt sowohl die Erarbeitung als auch die verständliche Darstellung von Forschungsergebnissen.

Die Klaus Tschira Stiftung ist sowohl operativ als auch fördernd tätig. Das heißt, die Stiftung verwirklicht eigene Projekte, vergibt aber nach Antrag und positiver Begutachtung auch Fördermittel. Sie hat zur nachhaltigen Beförderung ausgewählter Themen Organisationen als Töchter oder Beteiligungen gegründet.

Ein Förderantrag soll der Stiftung ein möglichst detailliertes Bild von den Zielen des Vorhabens und dessen geplanter Durchführung vermitteln sowie einen präzisen Zeit- und Kostenplan enthalten. Da die Stiftung Gutachten zur Beurteilung von Anträgen einholt, kann es bis zu einer Entscheidung drei Monate dauern. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; die Klaus Tschira Stiftung behält sich vor, ihre Entscheidungen/Absagen nicht zu begründen.


18Letzte Deadline für Call war am 23.02.19, nächste wird im Spätsommer oder Herbst ausgeschrieben

Entwicklung digitaler Technologien 2019 bis 2022 (Rahmenprogramm)

https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Entwicklung-digitaler-Technologien-2019-bis-2022-Rahmenprogramm/15074/produktdetail.html?backToResults=true


BMWi

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten
  • Förderdauer: i.d.R. 3 Jahre
Ausgeschrieben am 02.01.19

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte im vorwettbewerblichen Bereich, die die Entwicklung digitaler Technologien zum Gegenstand haben.

Dieses Programm ist ein sogenanntes Rahmenprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten.

Das Programm zielt auf die Erreichung von Spitzenpositionen in der Entwicklung, beim Angebot und bei der Nutzung neuester Informations- und Kommunikationstechnologien. Mit dem Förderrahmen wird auch angestrebt, einen Beitrag zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unterschiedlichen Lebensumgebungen (urbane, kleinstädtische, ländliche Räume) durch prototypische Lösungen, die spezifische Defizite (z.B. bei Versorgung, Mobilität) ausgleichen sollen, zu leisten.

Die angestrebten Verbundprojekte sollen technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und Nutzbarkeit sowie gesellschaftliche Akzeptanz neuer, innovativer digitaler Technologien und Anwendungen demonstrieren.

Der Förderrahmen gliedert sich in die drei Schwerpunktbereiche „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“ (i.S.v. Ökonomiesystemen).

Das Spektrum der Fördervorhaben reicht von Methoden der künstlichen Intelligenz, Internet der Dinge, IT-Sicherheitstechnologien, Big Data, Hochleistungsrechnen, 3D-Druck über Industrie 4.0, intelligente Lebensumgebung, Service Robotik und Mobilitätsanwendungen zu Gesundheitsanwendungen und Building Information Modelling.

Zu den aktuellen Förderschwerpunkten gehören die Programme

  • „Trusted Cloud“ zur Entwicklung und Erprobung innovativer, sicherer und rechtskonformer Cloud Computing-Lösungen;
  • „IKT für Elektromobilität III: Einbindung von gewerblichen Elektrofahrzeugen in Logistik-, Energie- und Mobilitätsinfrastrukturen“;
  • „Autonomik für Industrie 4.0“, in dem zukunftsweisende Ansätze für intelligente Produktionstechnologien und intelligente Produkte aufgezeigt werden sollen;
  • „PAiCE - Digitale Technologien für die Wirtschaft“ zur Integration zukunftsweisender digitaler Technologien in industrielle Prozesse und Anwendungen;
  • „Smart Data“, das neue Technologien für die rechtskonforme und sichere Verwertung von Big Data in Wirtschaft und Gesellschaft entwickelt und erprobt;
  • „Smart Service Welt I“ zur Verknüpfung digitaler Anwendungsbereiche durch eine zielgerichtete, sichere Kombination von cyberphysischen Systemen, Datenmanagement-Technologien und offenen Diensteplattformen;
  • „Smart Service Welt II“ (ab 2017) mit der Erschließung neuer Anwendungsbereiche für digitale Dienste und Plattformen.


Zur Umsetzung des Programms werden Förderaufrufe zu einzelnen Schwerpunkten veröffentlicht. Darüber hinaus werden strategische Einzelprojekte gefördert. Sie müssen für den Wirtschaftsstandort Deutschland von besonderer Bedeutung sein, vor allem hinsichtlich Innovationshöhe und Alleinstellungsmerkmalen. Einreichungen zu  „strategischen Projekten“ können jederzeit erfolgen.

ZUm Verfahren für strategische Einzelprojekte: https://www.digitale-technologien.de/DT/Navigation/DE/Einzelprojekte/Projektvorschlaege/projektvorschlaege.html

17laufendKlaus Tschira Stiftung

zweistufiges Verfahren

bis zu 3 Monate nach Antragseinreichung

Die Klaus Tschira Stiftung fördert Naturwissenschaften, Mathematik und Informatik sowie die Wertschätzung für diese Fächer. Das bundesweite Engagement beginnt im Kindergarten und setzt sich in Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen fort. Die Stiftung setzt sich für neue Formen der Vermittlung naturwissenschaftlicher Inhalte ein. Sie unterstützt sowohl die Erarbeitung als auch die verständliche Darstellung von Forschungsergebnissen.

Die Klaus Tschira Stiftung ist sowohl operativ als auch fördernd tätig. Das heißt, die Stiftung verwirklicht eigene Projekte, vergibt aber nach Antrag und positiver Begutachtung auch Fördermittel. Sie hat zur nachhaltigen Beförderung ausgewählter Themen Organisationen als Töchter oder Beteiligungen gegründet.

Ein Förderantrag soll der Stiftung ein möglichst detailliertes Bild von den Zielen des Vorhabens und dessen geplanter Durchführung vermitteln sowie einen präzisen Zeit- und Kostenplan enthalten. Da die Stiftung Gutachten zur Beurteilung von Anträgen einholt, kann es bis zu einer Entscheidung drei Monate dauern. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; die Klaus Tschira Stiftung behält sich vor, ihre Entscheidungen/Absagen nicht zu begründen.

Eine erste Anfrage zur prinzipiellen Förderungsfähigkeit eines Projektes sollte schriftlich per E-Mail an die Geschäftsführung & Geschäftsstelle (bitte nicht telefonisch) gestellt werden. Nach einer positiven Antwort kann formlos ein Antrag gestellt werden, per E-Mail an die Geschäftsstelle & Geschäftsfürung oder per Post (in zweifacher Ausfertigung). Es gibt keine Antragsfristen.18Letzte Deadline für Call war am 23.02.19, nächste wird im Spätsommer oder Herbst ausgeschrieben

BMWi

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten
  • Förderdauer: i.d.R. 3 Jahre
Ausgeschrieben am 02.01.19

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Es muss sich um ein Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur gemeinsamen Lösung von Forschungsaufgaben (Verbundprojekte) handeln, die den Stand der Technik deutlich übertreffen und neue Anwendungen ermöglichen.
  • Die Verbundprojekte sollen einen Konsortialführer benennen und vor allem mittelständischen Unternehmen eine maßgebliche Beteiligung ermöglichen.
  • Übergreifende nationale und internationale Kooperation und Wissens- und Technologietransfer sind außerordentlich wichtig.
  • Mit den Arbeiten am Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Arbeiten sind grundsätzlich in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen.
  • Nicht gefördert werden Vorhaben
    • im Bereich der Grundlagenforschung,
    • Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Mobilfunkanlagen, betriebliche Hardware-Systeme),
    • Neuentwicklungen von innerbetrieblich genutzten Basiskomponenten.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Referat VIB4 „Entwicklung digitaler Technologien“

Scharnhorststraße 34-37

10115 Berlin

Telefon:0 30 18615-6330

Fax:0 30 18615-5496

E-Mail:Buero-VIB4@bmwi.bund.de

Internet:https://www.bmwi.de


Weitere Möglichkeiten: https://www.wissenschaftskommunikation.de/projektfoerderung/

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