Alle Unterweisungen sind 1 Jahr gültig.
Personen, die Unterweisungen durchführen dürfen
Grundunterweisungen, Unterweisungen für die Kleine Zugangsberechtigungen
Alle Personen mit Großer Zugangsberechtigung
Große Zugangsberechtigung
- Nico H.
- Ralf G.
- Christoph M.
- Stephan L.
- Anja W.
- Jürgen J.
- Sonja S.
Maschinenunterweisungen
siehe jeweilige Maschinenunterweisungsliste
Grundunterweisung
Verpflichtend für alle, die in der Werkstatt arbeiten wollen. Grundunterweisungen dürfen von jedem Hutträger nach eigenem Ermessen durchgeführt werden.
Die Grundunterweisung berechtigt zur Nutzung der Werkstatt, der Handwerkzeuge und von kleinen Handmaschinen (Akkuschrauber, Schwingschleifer, Dremel, ...).
Inhalt:
- Werkstattregeln
- Räumlichkeiten, Fluchtwege
- Standorte von Werkzeugen, Maschinen, Verbandskasten, Feuerlöscher
Zusatzunterweisungen für die „kleine Zugangsberechtigung“
Diese Unterweisung berechtigt, die Tür zu öffnen, eigenständig darin zu arbeiten und Werkzeug, das zur Ausleihe vorgesehen ist (silberner Werkzeugkoffer) auszuleihen.
Die "kleine Zugangsberechtigung" ist für Personen vorgesehen, die im alltäglichen Geschehen handwerkliche Tätigkeiten in und um Utopiastadt durchführen (Garten, Coworking Space, Veranstaltungen, ...).
Zugangsberechtigungen benötigen die Zustimmung durch das Planungstreffen. Voraussetzung ist eine Grundunterweisung.
Inhalt:
- Zugangsregelung, Entgegennahme des Schlüssels
- Auf- und zuschließen der Werkstatt
- Ausleihe von Werkzeug
Zusatzunterweisungen für die „große Zugangsberechtigung“ (Hutträger)
Zusätzlich zu den Berechtigungen der "kleinen Zugangsbrechtigung" können Personen mit „großer Zugangsbrechtigung“ Maschinen und Gefahrstoffe ausgeben, Grundunter-weisungen und Unterweisungen für die „kleine Zugangsberechtigung“ durchführen und die Werkstatt in den Status "geöffnet" versetzen und so Personen ohne Zugangsberechtigung die Arbeit in der Werkstatt ermöglichen.
Zugangsberechtigungen benötigen die Zustimmung durch das Planungstreffen. Voraussetzung ist eine Grundunterweisung.
Für alle Personen mit großer Zugangsberechtigung ist die regelmäßige Teilnahme an den Planungstreffen verpflichtend.
Inhalt:
- Zugangsregelung, Entgegennahme des Schlüssels
- Auf- und zuschließen der Werkstatt
- Ausleihe von Werkzeug
- Ausgabe von Maschinen und Gefahrstoffen
- Durchführung von Grundunterweisungen und Unterweisungen für Zugangsberechtigungen
Zusatzunterweisungen für bestimmte Maschinen und Tätigkeiten
Spezifische Unterweisungen z.B. für Standbohrmaschinen, Kreissägen, etc.
Maschinenunterweisungen werden nur von den jeweiligen Unterweisungsberechtigten durchgeführt. Diese entscheiden im Einzelfall, ob die unterwiesene Person genug Sicherheit mit der Maschine zeigt.